stromaggregat
StromaggregateGebrauchtmarktVermietungServiceÜber unsGesetze
 
Stromaggregate Hatz Hybrid-System Zapfwellengeneratoren Yanmar Flutlicht Deutz Iveco Volvo Doosan Mtu Scania nach Kundenwunsch BHKW Containeraggregat Spitzenlastaggregat



Stromaggregate | Netzersatzanlage | Notstromaggregate

 

... unsere Stromaggregate » der neuesten Generation sind extrem leicht, leise, kompakt und gewohnt zuverlässig. Langlebigkeit, problemloses Anlaufverhalten und hoher Wirkungsgrad gehören bei allen unseren Stromaggregaten » längst zum Standard.
Stromaggregate

...mieten Sie bei uns ein Stromaggregat für Ihr Event oder für Testläufe an Ihren Maschinen oder eine Notstromanlage als langfristige Notstromlösung. Mieten bei uns ist nicht nur günstig sondern auch einfach. Anfrage » - Vermietung »
Vermietung von Stromaggregaten

...nutzen Sie unser umfangreiches Depot an gebrauchten Stromaggregaten, Notstromaggregaten, Netzersatzanlagen und BHKW / Blockheizkraftwerken. Gebrauchtmarkt »
gebrauchte Stromaggregate

...wir bieten umfassende Systemunterstützung. Wartung und Instandsetzung von Dieselmotoren, Generatoren und Stromaggregaten, Netzersatzanlagen . Hilfe bis zur Lösung. Der individuelle Experte ist 24 Std. & 365 Tage an Ihrer Seite. Service »
Stromaggregate-Service

Stromaggregate für Zapfwellenantrieb:

profi - magazin für agrartechnikStrom, der nicht aus der Steckdose kommt »
Damit der nächste Stromausfall nicht zur teuren Katastrophe wird, sollten Sie rechtzeitig über die Anschaffung eines Stromaggregats nachdenken.

Welche Geräte sich anbieten, wie groß deren Leistung sein sollte und was beim Kauf zu beachten ist, beschreibt der Beitrag in der Februar-Ausgabe 2004 von profi.

Gemäß (TierSchNutZ) vom 25.10.2001 sind Notstromaggregate zwingend vorgeschrieben. Sprechen Sie mit uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Notstromaggregate weiter steuerbegünstigt

Erlaubnis für Eigenerzeuger - Grundsätzlich braucht derjenige, der selbst erzeugten Strom zum Eigen- bzw. Selbstverbrauch entnehmen will, eine Erlaubnis nach dem Stromsteuerrecht als sogenannter Eigenerzeuger. Diese wird auf Antrag von dem örtlich für Sie zuständigen Hauptzollamt erteilt.
In den folgenden Hauptfällen benötigen Sie als Privatperson jedoch keine solche Erlaubnis:

Es handelt sich um:
eine Anlage, deren elektrische Nennleistung bis zu 2 Megawatt beträgt, soweit der Selbstverbrauch im sogenannten "räumlichen Zusammenhang" zu der Anlage steht, oder ein Notstromaggregat.
Sollten diese Ausnahmen nicht vorliegen, müssen Sie vor Aufnahme der Stromerzeugung bzw. der Stromentnahme eine Erlaubnis beantragen.

Kraft- bzw. Heizstoffe
In den Anlagen können Energieerzeugnisse (z.B. gekennzeichnetes Gasöl bzw. leichtes Heizöl, Erdgas etc.) zu einem ermäßigten Steuersatz eingesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine Steuerentlastung (auf Antrag) für die eingesetzten Energieerzeugnisse in Frage kommen.

Anmeldepflicht
Für Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme besteht nur in ganz bestimmten Fällen eine Anmeldepflicht bei dem zuständigen Hauptzollamt. Nach dem Energiesteuergesetz sind nur solche Anlagen anmeldepflichtig,

die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und deren mechanische Energie (also die Kraft an der Welle) nicht ausschließlich der Stromerzeugung dient und die über einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 % verfügen.

In der Regel handelt es sich bei Mini- bzw. Mikro-KWK Anlagen um motorbetriebene Stromerzeugungsanlagen mit einer Nutzung der zwangsläufig anfallenden Wärme. Die mechanische Energie selbst dient jedoch ausschließlich der Stromerzeugung. Eine Anmeldepflicht besteht für diese Anlagen daher nicht.

Quelle: www.zoll.de

Banner WA Notstromtechnik GmbH

Stromerzeuger & Generatoren von WA Notstromtechnik
© 2003 - 2018 Alle Rechte vorbehalten | WA Notstromtechnik GmbH


WA Notstromtechnik
Waldstraße 11
33415 Verl

Tel: 05246 9200-0
Fax: 05246 9200-16

Montag - Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr


  Zur�ck Seitenanfang