Als Ersatz für die VDE 0108.
In diesem Abschnitt werden die Anforderungen zusammengefasst, die zu beachten sind, wenn Aggregate für die Sicherheitsstromversorgung von baulichen Anlagen für Menschenansammlungen eingesetzt werden sollen.
Das Umschalten vom Normalbetrieb auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss bei Werten unter dem 0,85-fachen der Bemessungsspannung, die länger als 0,5 s anstehen, erfolgen. Bei mehr als dem 0,85-fachen der Bemessungsspannung muss mit einer Rückschaltverzögerung (Netzberuhigungszeit) von 1 min zurückgeschaltet werden.
In Wesentlichen entsprechen diese Anforderungen dem Anwendungsbereich 2 der DIN 6280-13. Neu ist, dass die Zeit für die Rückschaltverzögerung von 1 min nun explizit beschrieben ist.
Neu ist ebenfalls die Forderung, dass eine Sicherheitsstromquelle außerhalb der Betriebszeiten nicht ungewollt eingeschaltet werden darf:
„718.563.7 Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verhindert wird.“
Dieser Absatz darf aber nicht so verstanden werden, dass das Aggregat jeden Abend per Hand abgeschaltet werden soll. Diese Vorkehrungen sind in der jeweiligen sicherheitstechnischen Anlage zu treffen. Die Gefahr beim einfachen Ausschalten besteht darin, dass bei einem Netzausfall Anlagen, die eigentlich funktionieren sollten (z. B. Löschanlagen oder Kühlanagen), auch unversorgt bleiben oder dass z. B. Batterieladegeräte zur Erhaltungsladung von Starter- und Steuerbatterien ausgeschaltet werden. Außerdem wäre zu befürchten, dass das Wiedereinschalten der Anlage vergessen wird. |