Novellierung der TA Luft
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 26. Juni 2002 die neue Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Dabei übernahm das Kabinett die Maßgabebeschlüsse des Bundesrats vom 26. April 2002. Die neue TA Luft wurde am 30. Juli 2002 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt damit zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft.
Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft löst die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab. Mit der TA Luft 2002 wird den Behörden wieder ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, welches zugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen führt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachten sind. Dies hilft den Behörden und der Wirtschaft und dient dem Umweltschutz.
Wie die alte TA Luft von 1986 hat die TA Luft 2002 einen Immissions- und einen Emissionsteil.
Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarn vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen, z. B. aus Industrieanlagen. Dabei wird die Anlagenzulassung an europäisches Recht angepasst. So werden im EU-Recht höchstzulässige Konzentrationen für einige besonders bedeutsame Schadstoffe, z. B. Staub und Benzol, in der Atemluft festgelegt, die auch für die Genehmigung von Anlagen beachtlich sind. In der neuen TA Luft wird die Art und Weise der Berücksichtigung dieser Emissionswerte bestimmt
Der Emissionsteil enthält Grenzwerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe fest. Dabei werden nicht nur neue Industrieanlagen erfasst, sondern auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Sie müssen nach angemessenen Übergangsfristen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden. Die Umweltanforderungen der EU für genehmigungsbedürftige Anlagen sind medienübergreifend (Luft, Wasser, Boden) unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Anlagensicherheit, der Energieeffizienz u.a. betroffener Bereiche. Bei der Umsetzung hat die Bundesregierung bewusst davon abgesehen, eine entsprechend umfassende Vorschrift zu erlassen, weil dies unübersichtlich und unpraktikabel wäre. Die TA Luft ist weiterhin eine reine Vorschrift zur Luftreinhaltung. Allerdings wurde bei der Festlegung der Anforderungen zur Luftreinhaltung ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenhänge mit den anderen Bereichen gelegt.
Mit der neuen TA Luft wird eine bundeseinheitliche Praxis bei Genehmigung, wesentlichen Änderungen und Sanierung genehmigungsbedürftiger Anlagen sichergestellt.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt / Mai 2002
Wenn Sie Fragen zur TA-Luft bezüglich Ihrer Anlagen bzw. zur Neuplanung von Anlagen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
|